Wie funktionierts?


Wir brauchen eine echte Volksgesetzgebung: Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide – auf Bundesebene!

Wir wollen, dass der politische Vorschlag aus der Mitte des Volkes kommt. Wie auch auf Länderebene soll es drei Stufen geben, um ein Gesetz auf Bundesebene durchzubringen

• Volksinitiative

• Volksbegehren
• Volksentscheid

So könnte die Volksgesetzgebung funktionieren:
Bürger erarbeiten einen Gesetzentwurf oder einen politi- schen Vorschlag. Dabei können sie alles zum Thema machen, was auch vom Bundestages beschlossen werden kann.

 
Für eine Volksinitiative müssen 100.000 Unterschriften gesammelt werden.

Der Vorschlag wird im Bundestag behandelt. Die Initiative hat Rederecht. Lehnt der Bundestag den Vorschlag ab, kann ein Volksbegehren beantragt werden.

Bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags, kann die Bundesregierung oder ein Drittel des Bundestages das Bundesverfassungs-gericht anrufen.

Für ein Volksbegehren sind eine Million Unterschriften notwendig, für grundgesetzändernde Volksbegehren 1,5 Millionen.

Volksentscheid: Der Bundestag kann einen Alternativvor- schlag mit zur Abstimmung stellen. An alle Haushalte geht ein Abstimmungsheft. Es ent-scheidet die einfache Mehrheit. Grundgesetzändernde Volksentscheide be-nötigen außerdem das „Ländermehr“, eine Mehrheit in den Bundesländern.
Wir brauchen fakultative Referenden: Das sind Volksbegehren, mit denen verlangt werden kann, dass Gesetzentwürfe und Entscheidun- gen des Bundestages per Volksentscheid überprüft werden.
Wir wollen, dass Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, erst nach 100 Tagen in Kraft treten. Wird in dieser Zeit ein Volksbegehren gegen das Gesetz gestartet und kommen 500.000 Unterschriften zusammen, muss das Gesetz vors Volk. Erst wenn das Gesetz bei einem Volksentscheid die Mehrheit der Stimmen erhält, tritt es in Kraft – wenn nicht, dann nicht.
Wir brauchen auch obligatorische Referenden: Zwingend statt- findende Volksentscheide, wenn Kompetenzen auf die EU übertragen werden sollen oder wenn das Grundgesetz geändert werden soll.
Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen zwingend vom Volk bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompe- tenzen auf EU-Ebene ab, muss auch hier das Volk zustimmen.
* Die hier dargelegten Bedingungen sind angelehnt an die Forderungen von Mehr Demokratie e.V.